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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB des Katzenparadies-Hachmann


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Katzenparadies-Hachmann, Auweg 2, 25355 Bevern (nachfolgend “Katzenparadies-Hachmann”) und den Kunden abgeschlossen werden.

2. Vertragsgegenstand

Das Katzenparadies-Hachmann bietet die Betreuung und Pflege von Katzen an. Die genauen Leistungen und Preise sind auf der Website www.Katzenparadies-hachmann beschrieben.

3. Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde bei der Abgabe seiner Katze/n das Buchungsformular bei der Übergabe unterschreibt und die Mitarbeiter des Katzenparadies-Hachmann die Katze in Empfang nehmen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise für die Betreuung und Pflege der Katzen sind auf der Website angegeben. Die Zahlung erfolgt bei Abholung der Katze in bar, per Karte oder Überweisung. 

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde versichert, dass seine Katze/n in einem einwandfreien Gesundheitszustand und frei von Parasiten ist/sind. Der Impfpass muss bei der Abgabe der Katze vorgelegt werden und verbleibt bis zur Abholung im Katzenparadies-Hachmann. Sollten die vorgenannten Voraussetzungen entgegen der Versicherung des Kunden nicht vorliegen und sollte hierdurch ein Schaden verursacht werden, verpflichtet sich der Kunde, die der Katzenpension entstandenen Schäden zu ersetzen und die Katzenpension von allen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den entstandenen Schäden freizustellen.

Es können nur geimpfte und kastrierte Katzen aufgenommen werden. Der Impfpass muss immer mitgebracht werden und verbleibt bis zur Abholung in der Katzenpension.
Bei Erkrankung einer Katze wird unser Tierarzt die nötigen Untersuchungen sowie medizinische Maßnahmen vornehmen. Die Kosten hierfür hat der Katzenhalter zu tragen und bei Abholung der Katze/n vor Ort zu bezahlen. Für Krankheiten, gleich welcher Art, wird keine Haftung übernommen werden. Im Falle eines Ablebens ist die Verwahrung des Tieres nicht geschuldet. Die Pension ist berechtigt, über den Verbleib zu entscheiden.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Katzen in der Regel in Gruppenhaltung gehalten werden, es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine Einzelhaltung. Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen der Gruppenhaltung weder die Futtermenge, noch die Flüssigkeitsaufnahme einer Katze in der Gruppe von der Katzenpension kontrolliert werden kann, so dass die Katzenpension bei Gewichtsabnahme bzw. -zunahme oder eines entstehenden Flüssigkeitsdefizits in keinem Fall haftbar gemacht werden kann. Es wird keine Haftung übernommen für das Entlaufen, Vertauschen, bei Krankheit, Verletzung oder Tod einer Katze.

6. Haftung

Eine Haftung für Krankheiten, Verletzungen oder den Tod der Katze wird ausgeschlossen, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Katzenparadies-Hachmann zurückzuführen. Zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist die Katzenpension nur verpflichtet, wenn ihr bzw. deren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. In diesem Fall ist die Haftung auf die Höhe des bezahlten Pensionspreises begrenzt. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt ist ein Schadenersatz grundsätzlich ausgeschlossen.

Mündliche Abreden zu den vorgenannten Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mit dem Abschluss des Pensionsvertrages werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt und anders lautende Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien gegenstandslos.

7. Datenschutz

Das Katzenparadies-Hachmann erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.

8. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Erfüllungsort ist 25355 Bevern und Gerichtsstand ist Elmshorn.

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